Südafrika verändert Einreisebestimmungen für Kinder

Tierische Entdeckungen im Krüger-Nationalpark

Tierische Entdeckungen im Krüger-Nationalpark

Liebe Südafrika-interessierte Gäste,

zum 01.07.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen nach Südafrika in Kraft.
Personen unter 18 Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen. Ein Reisepass allein genügt nicht.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung, Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist.

Ziel der Reise: das Kap der Guten Hoffnung nahe Kapstadt

Ziel der Reise: das Kap der Guten Hoffnung nahe Kapstadt

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen, Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern vorlegen.

Wir empfehlen Ihnen, englischsprachige Dokumente mitzunehmen.

Blick vom Tafelberg in die Kapregion

Blick vom Tafelberg in die Kapregion

Übergangsregelung:
Bis Ende September 2014 gilt eine Übergangsfrist, derzufolge Kinder, die mit ihren Eltern oder Sorgeberechtigten reisen, ohne Vorlage einer Geburtsurkunde nach Südafrika einreisen können.

Für Fragen zu den neuen Einreisebestimmungen, wenden Sie sich bitte an die südafrikanische Botschaft. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Fragen gern helfend zur Seite.

All unsere Reisen nach Südafrika finden Sie hier:
www.schulz-aktiv-reisen.de/Südafrika